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   BVerwG, 14.12.2022 - 5 AV 4.22 (5 AV 3.22)   

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BVerwG, 14.12.2022 - 5 AV 4.22 (5 AV 3.22) (https://dejure.org/2022,43673)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.2022 - 5 AV 4.22 (5 AV 3.22) (https://dejure.org/2022,43673)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 2022 - 5 AV 4.22 (5 AV 3.22) (https://dejure.org/2022,43673)
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  • BVerfG, 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung des

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2022 - 5 AV 4.22
    Das ist unter anderem der Fall, wenn das Gesuch rechtsmissbräuchlich ist, weil es offenbar grundlos ist oder nur der Verschleppung dient (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 - juris Rn. 15 f.).
  • BVerwG, 29.01.2014 - 7 C 13.13

    Befangenheit; Ablehnungsgesuch; Selbstentscheidung.

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2022 - 5 AV 4.22
    Ein Ablehnungsgesuch nach § 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 42 Abs. 1 und 2 ZPO kann ausnahmsweise unter Mitwirkung der abgelehnten Richterin als unzulässig verworfen werden oder überhaupt unberücksichtigt bleiben, wenn es sich als offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts darstellt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 7 C 13.13 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 76 Rn. 5 m. w. N.).
  • BVerwG, 10.03.2010 - 5 B 4.10

    Anhörungsrüge: Vertretungserfordernis; Unzulässigkeit einer erneuten

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2022 - 5 AV 4.22
    Die gesetzlichen Regelungen über den anwaltlichen Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht gelten uneingeschränkt auch für die Anhörungsrüge (§ 152a Abs. 2 Satz 5, § 67 Abs. 4 VwGO; s. BVerwG, Beschlüsse vom 10. März 2010 - 5 B 4.10 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 11 Rn. 5 m. w. N. und vom 15. September 2021 - 5 B 27.21 - Rn. 1).
  • BGH, 06.04.2017 - I ZB 102/16

    Scheinbeschluss ohne richterliche Unterschrift; Befangenheitsbesorgnis gegen

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2022 - 5 AV 4.22
    Die im Schreiben vom 8. November 2022 unter Nr. 13 wiederum lediglich stichwortartig geltend gemachten Gründe sind von vornherein ungeeignet, die angebliche Befangenheit der abgelehnten Urkundsbeamtin zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - I ZB 102/16 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 25.08.2014 - 5 B 24.14

    Einlegung der Beschwerde durch einen vertretungsberechtigten

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2022 - 5 AV 4.22
    Soweit die Antragstellerin ihr Vorbringen möglicherweise als Gegenvorstellung verstanden wissen will, kann dahinstehen, ob diese deshalb unzulässig ist, weil der Gesetzgeber mit der Schaffung der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO zum Ausdruck gebracht hat, dass daneben die nicht geregelte Gegenvorstellung nicht mehr zuzulassen ist (BVerwG, Beschluss vom 25. August 2014 - 5 B 24.14 - juris Rn. 2 m. w. N.) oder sie jedenfalls dann nicht statthaft und unzulässig ist, wenn die Gegenvorstellung - wie hier - die gleiche Zielrichtung wie die Anhörungsrüge verfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Januar 2017 - 5 B 77.16 - juris Rn. 9 m. w. N.).
  • BVerwG, 02.01.2017 - 5 B 77.16

    Prüfung einer Verletzung des Anspruchs des Klägers auf Gewährung rechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2022 - 5 AV 4.22
    Soweit die Antragstellerin ihr Vorbringen möglicherweise als Gegenvorstellung verstanden wissen will, kann dahinstehen, ob diese deshalb unzulässig ist, weil der Gesetzgeber mit der Schaffung der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO zum Ausdruck gebracht hat, dass daneben die nicht geregelte Gegenvorstellung nicht mehr zuzulassen ist (BVerwG, Beschluss vom 25. August 2014 - 5 B 24.14 - juris Rn. 2 m. w. N.) oder sie jedenfalls dann nicht statthaft und unzulässig ist, wenn die Gegenvorstellung - wie hier - die gleiche Zielrichtung wie die Anhörungsrüge verfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Januar 2017 - 5 B 77.16 - juris Rn. 9 m. w. N.).
  • BVerwG, 29.09.2020 - 9 KSt 3.20

    Kosten für private Sachverständigengutachten im Eilverfahren

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2022 - 5 AV 4.22
    Das Gleiche gilt, soweit sich das Vorbringen der Antragstellerin gegen Entscheidungen der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle richtet, weil auch insoweit Vertretungszwang besteht (§ 67 Abs. 4, § 147 Abs. 1 Satz 2, §§ 151, 152 Abs. 2 VwGO; vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. September 2020 - 9 KSt 3.20 - Buchholz 310 § 165 VwGO Nr. 2 Rn. 7 f.).
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